Wir bilden aus:
PKW, PKW mit Anhänger und alle Zweirad-Klassen!


Führerschein / Fahrerlaubnis
Klasse B, Personenkraftwagen - PKW.

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige

Gesamtmasse  (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß erklären, da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

 

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):

Kraftfahrzeuge > ausgenommen Krafträder < mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Befristung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Sonstiges:

Wird die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B, auf Automatikgetriebe beschränkt.

 

Sonderfahrten

Überland

Autobahn

Dunkelfahrt

bei Ersterwerb

5

4

3

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

5

4

3

Dauer der Fahrprüfung

45 Minuten

 

Führerschein / Fahrerlaubnis

Klasse BE, Pkw mit Anhänger, Personenkraftwagen mit Anhänger.

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ  leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist  wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen,  wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später  »nachholen«.

 

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis  Klasse B schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung B und BE, die  Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse  von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

Befristung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse BE ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse BE schließt die Klassen M, L und S ein.

Sonstiges:

im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE  nicht vor der Klasse B erteilt werden.

 

Sonderfahrten

Überland

Autobahn

Dunkelfahrt

bei Ersterwerb

5

4

3

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

5

4

3

Dauer der Fahrprüfung

45 Minuten

 

Führerschein / Fahrerlaubnis

Klasse A1, Leichtkrafträder

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn  Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere  Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber  der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

 

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV und
§ 76 FeV):

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

 

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Sonstiges:

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit  von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt  werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Sonderfahrten

Überland

Autobahn

Dunkelfahrt

bei Ersterwerb

5

4

3

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

5

4

3

Dauer der Fahrprüfung

45 Minuten

 

Führerschein / Fahrerlaubnis

Klasse A, leistungbeschränkte Krafträder

Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

 

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Befristung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse A ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

Sonstiges:

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

 

Sonderfahrten

Überland

Autobahn

Dunkelfahrt

bei Ersterwerb

5

4

3

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

3

2

1

Dauer der Fahrprüfung

60 Minuten

 

Führerschein/Fahrerlaubnis

Klasse A, leistungsunbeschränkte Krafträder

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren, die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.

Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch ohne den Umweg  über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen, gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten  Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«.

 

Mindestalter:

für den Direkteinstieg 25 Jahre;

ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt

Voraussetzungen:

Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen  Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

 

Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse, die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Befristung:

Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen  A1 und M.

Sonstiges:

Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

 

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings ist damit eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

 

Sonderfahrten

Überland

Autobahn

Dunkelfahrt

bei Ersterwerb

5

4

3

bei Erweiterung von einer anderen Klasse

3

2

1

bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist

(oben beschriebener Sonderfall)

3

2

1

Dauer der Fahrprüfung

60 Minuten