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Wir bilden aus:
Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis
3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse
3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt
worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß erklären, da
weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version. |
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Führerschein / Fahrerlaubnis Klasse BE, Pkw mit Anhänger,
Personenkraftwagen mit Anhänger. Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen
die relativ leichten Anhänger der
Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist
wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu
empfehlen, wenn er tatsächlich
gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später »nachholen«. |
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Führerschein / Fahrerlaubnis Klasse A1, Leichtkrafträder Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele
mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar
schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h
beschränkt. Vorteil gegenüber der
Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. |
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Führerschein / Fahrerlaubnis Klasse A, leistungbeschränkte Krafträder Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis
24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung
der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben
darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung. |
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Führerschein/Fahrerlaubnis Klasse A, leistungsunbeschränkte Krafträder Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der
Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren, die Motorleistung
und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine
Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne
Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der
Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch ohne den
Umweg über die leistungsbeschränkte
Klasse A gehen zu müssen, gleich die Ausbildung und Prüfung in der
unbeschränkten Klasse A ablegen (so
genannter »Direkteinstieg«. |
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